Quelle: watson.ch (01.05.2020)
Unvollständige Lieferungen mit anschliessendem nervenaufreibendem Kampf mit dem betreffenden Kundendienst sind keine Seltenheit. Einen Kommentar über das Verhalten einzelner Online-Händler bei mangelhaften Lieferungen finden Sie in unserem Reklamationsbarometer. Rechtlich ist die Sache klar: Kommt der Verkäufer seiner Vertragspflicht nicht nach, hat er dem Käufer den Schaden zu ersetzen (OR Art. 191). Wie gehen Sie am besten vor?
Fotografieren Sie als Erstes die Lieferung, die bei Ihnen angekommen ist. Werfen Sie vor allem die Verpackung nicht weg. Da die Lieferung unvollständig war, hat sich das wahrscheinlich auch auf das Gewicht des Pakets ausgewirkt. Fragen Sie darum vorsorglich beim Kundendienst der Post nach, wie schwer das Paket war. Die Sendungsdaten sind dort bis 3 Monate nach Zustellung abrufbar, danach werden sie gelöscht. Für die Anfrage benötigen Sie die Sendungsnummer auf der Versandetikette.
Haben Sie das Beweismaterial zusammen, informieren Sie den Verkäufer über die unvollständige Lieferung und legen der Reklamation die Fotos und die Angaben der Post bei. Damit die Reklamation auch rechtlich verbindlich ist, hat das so schnell wie möglich zu geschehen, am besten mit einem eingeschriebenen Brief. Darin muss auch die Aufforderung enthalten sein, korrekt zu liefern oder zum Vorfall Stellung zu nehmen. Vergessen Sie vor allem nicht, dafür einen Termin zu setzen. Sie können in Ihrem Brief auch verlangen, dass der Kauf rückgängig gemacht wird (OR Art. 205). Sollte der Verkäufer jedoch sofort durch eine zusätzliche Lieferung die Sache in Ordnung bringen, sind Sie verpflichtet, die Lieferung zu akzeptieren (OR Art. 206).
Und wenn sich der Verkäufer nicht kooperativ zeigt und die Vorauszahlung nicht zurückerstattet? Der zivilrechtliche Weg ist oft aufwändig im Vergleich zum finanziellen Schaden, der durch die mangelhafte Lieferung entstanden ist. Darauf spekuliert leider so manche Online-Plattform.
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