Sie spielen mit der Hoffnung von verschuldeten Menschen und ziehen sie noch tiefer in die Schuldenfalle: «Schuldensanierer» wie die Aktiv Direkt GmbH, die im Netz vorgaukeln, seriöse Finanzdienstleistungen zu erbringen.
Schilderungen von Betroffenen zeigen, auf welche Art und Weise die Firma neustens versucht Geld einzutreiben und dabei vor nichts zurückzuschrecken scheint. Ohne jemals einen Auftrag erteilt zu haben, erhielten vermeintliche Kunden ein Schreiben der Aktiv Direkt GmbH, in welchem Finanzsanierungen von CHF 8'500.- bestätigt wurden.
Betroffene werden barsch aufgefordert, sich innert 10 Tagen zu melden, sonst würden die bereits entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden. Der Verfasser des Briefes weist den Empfänger jedoch ziemlich detailliert auf die Möglichkeiten zur Stornierung des angeblichen Auftrages hin. Warum ist klar: Wer kein Interesse hat, soll den Finanzsanierer telefonisch auf eine Mehrwertdienstnummer (0900*) kontaktieren. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine kostenlose Stornierung: Die Kosten belaufen sich auf CHF 50.- pro Anruf.
Die Reklamationszentrale Schweiz engagiert sich aktiv gegen die miesen Machenschaften der Kredithaie. Seit der Publikation unseres letzten Artikels «Unseriöse Finanzsanierer: ein organisiertes Netzwerk?» sind einige der darin aufgeführten Webseiten nicht mehr aktiv. Aktiv-direkt.ch ist neu aktivdirekt.com. Eugen Bareis, der im Handelsregister eingetragene Gesellschafter, betreibt mehrere der fragwürdigen Finanzsanierungsgeschäfte und stand schon öfters direkt in Kritik (blick.ch). Wir warnen vor jeglichen Internetportalen, welche mit ihm in Verbindung gebracht werden können.
Die Reklamationszentrale Schweiz hat beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eine Beschwerde über das Vorgehen von Aktiv Direkt GmbH eingereicht. Das BAKOM verweist Betroffene im Fall von unlauteren Geschäftspraktiken an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Sollten Sie Aktiv Direkt GmbH bereits unter der Nummer 0900 50 86 85 angerufen haben, haben Sie gemäss BAKOM die Möglichkeit, die Rechnung beim Fernmeldedienstanbieter (Swisscom, UPC etc.) zu bestreiten. Aus Beweisgründen wird empfohlen, dies schriftlich per Einschreiben vorzunehmen. Wenn Sie damit trotzdem keinen Erfolg haben, können Sie die Schlichtungsstelle ombudscom als Vermittler herbeiziehen.
Anwälte der Dextra Rechtsschutz AG, erklären in einem Interview gegenüber der Reklamationszentrale die Rechtslage.
"Damit die Abspeicherung von IP-Adressen durch Private datenschutzrechtlich zulässig ist, muss entweder eine gesetzliche Grundlage, ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegen. Die Besucher einer Webseite sind über die Beschaffung personenbezogener Daten sowie den Zweck der Bearbeitung und die Datenanalyse zu informieren. Diese Information kann beispielsweise in einer Datenschutzerklärung erfolgen. Unsere Recherche zeigte, dass zumindest auf der neuen Webseite von Aktiv Direkt GmbH ein solcher Hinweis vorhanden ist. Die Ermittlung des Besitzers und somit auch der Postadresse müsste jedoch über den Fernmeldedienstanbieter (Swisscom, UPC etc.) erfolgen, was ohne die Einwilligung der betroffenen Person nicht gestattet ist."
"Sofern man online keinen Vertrag mit Aktiv Direkt GmbH abgeschlossen hat, ist man auch zu keiner Zahlung verpflichtet. Unseres Erachtens liegt alleine mit diesem Brief kein Betrug vor, da die Täuschungshandlung der Gegenseite nicht arglistig ist. Arglist im Sinne von Art. 146 Abs. 1 StGB ist gegeben, wenn der Täter ein ganzes Lügengebäude errichtet oder sich besonderer Machenschaften oder Kniffe bedient. Die reine Behauptung, dass ein Vertrag geschlossen worden sei, genügt diesen Anforderungen nicht. Allenfalls könnte das Schreiben eine (versuchte) Nötigung darstellen."
"Lassen Sie sich von der angesetzten Frist nicht beunruhigen. Es handelt sich dabei weder um eine gesetzliche noch um eine gerichtliche Frist, weshalb es für die Nichteinhaltung keine rechtlichen Konsequenzen gibt.
Wir empfehlen, den Vertragsabschluss schriftlich bei der Aktiv Direkt GmbH zu bestreiten und danach weitere Schreiben zu ignorieren. Die Gegenseite trägt die Beweispflicht dafür, das ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist."
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