Quellen: weka.ch (05.03.2018); (15.07.2021); (12.02.2021); gerichte-zh.ch (Wandelung); (Minderung); rechteck.ch
«Eine juristische Mängelrüge der Reklamationszentrale Schweiz ist wohl die effizienteste Lösung einen Mangel anzuzeigen»
Wenn Sie online Ware bestellt haben, die verspätet, mangelhaft oder falsch geliefert wurde, finden Sie hier weitere hilfreiche Tipps und Tricks.
Zusammengefasst geht es beim Kaufvertrag gegen den Austausch von Waren gegen Geld.
Die Verkäuferin verpflichtet sich, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben. Der Käufer verpflichtet sich seinerseits der Verkäuferin den Kaufpreis zu zahlen (Art. 184 OR).
Pflicht Verkäufer:in:
Übergabe des Kaufgegenstands
Pflicht Käufer:in:
Bezahlung des vereinbarten Preises
Eine Mängelrüge ist eine Form einer Reklamation, mit der Sie anzeigen, dass Sie mit dem gekauften Gegenstand nicht einverstanden sind. Sie richtet sich an die Verkäuferin und beschreibt den Mangel.
Mit einer Mängelrüge können Sie sich gegen eine "Leistungsstörung" beim Kaufvertrag wehren. Es gibt drei verschiedene Kategorien solcher "Leistungsstörungen":
Eine Schlechtleistung liegt vor, wenn der Kaufgegenstand nicht die versprochene oder zu erwartende Qualität oder Eigenschaften aufweist.
Beispiele:
Art. 197 OR Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache
1 Der Verkäufer haftet dem Käufer sowohl für die zugesicherten Eigenschaften als auch dafür, dass die Sache nicht körperliche oder rechtliche Mängel habe, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche aufheben oder erheblich mindern.
2 Er haftet auch dann, wenn er die Mängel nicht gekannt hat.
In einem solchen Fall können Sie zwischen der Wandelung, Minderung und Ersatzleistung wählen.
Ist die Verkäuferin in der Übergabe des Kaufgegenstands in Verzug, kann der Käufer den Kaufgegenstand anderweitig besorgen.
Art. 102 OR Verzug des Schuldners
1 Ist eine Verbindlichkeit fällig, so wird der Schuldner durch Mahnung des Gläubigers in Verzug gesetzt.
2 Wurde für die Erfüllung ein bestimmter Verfalltag verabredet, oder ergibt sich ein solcher infolge einer vorbehaltenen und gehörig vorgenommenen Kündigung, so kommt der Schuldner schon mit Ablauf dieses Tages in Verzug.
Kann der Verkäufer nicht pünktlich liefern, haben Sie laut Gesetz zwei Möglichkeiten:
Bei der Nichtleistung geht es um die Nichterfüllung aufgrund der Unmöglichkeit der Leistung (Lieferung der Sache). Die Unmöglichkeit kann entweder verschuldet oder unverschuldet sein. Weiter wird zwischen der objektiven und subjektiven Unmöglichkeit unterschieden.
Objektive Unmöglichkeit
Wenn die Leistung generell und für jedermann/-frau unmöglich ist, wird dies objektive Unmöglichkeit genannt.
Beispiel:
Die verschuldete objektive Unmöglichkeit fällt unter Art. 97 OR.
Art. 97 OR Ersatzpflicht des Schuldners
Subjektive Unmöglichkeit
Die subjektive Unmöglichkeit hingegen bedeutet, dass eine bestimmte Person (Verkäufer:in) die Sache zwar nicht mehr liefern kann, jemand anderes dies aber noch tun könnte.
Beispiele:
Je nach juristischer Auffassung entspricht die subjektive Unmöglichkeit entweder dem Schuldnerverzug (Art. 102 ff. OR) oder aber sie wird gleich behandelt wie die objektive Unmöglichkeit (Art. 97 Abs. 1 OR).
Sobald Sie die Ware erhalten haben, müssen Sie sie direkt prüfen. Wenn Sie einen Mangel entdecken, müssen Sie diesen dann unverzüglich der Verkäuferin melden (Art. 201 Abs. 1 OR). Rügen Sie den Mangel nicht sofort, gilt die Sache als genehmigt.
Wenn ein Mangel später auftritt, müssen Sie diesen sofort nach seiner Entdeckung rügen.
Art. 201 OR Mängelrüge
1 Der Käufer soll, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich ist, die Beschaffenheit der empfangenen Sache prüfen und, falls sich Mängel ergeben, für die der Verkäufer Gewähr zu leisten hat, diesem sofort Anzeige machen.
2 Versäumt dieses der Käufer, so gilt die gekaufte Sache als genehmigt, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei der übungsgemässen Untersuchung nicht erkennbar waren.
3 Ergeben sich später solche Mängel, so muss die Anzeige sofort nach der Entdeckung erfolgen, widrigenfalls die Sache auch rücksichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt.
Ist eine Sache mangelhaft nach Art. 197 ff. OR, haben Sie drei Möglichkeiten:
Wichtig ist, dass Sie in der Mängelrüge erwähnen, welche der drei Optionen Sie wählen. Sie können dabei auf die unten aufgeführten Gesetzesartikel im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) verweisen.
Eine Wandelung bedeutet die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das heisst, dass Sie die Ware zurückgeben und die Verkäuferin den Kaufpreis zurückerstatten muss. Am Ende stehen also beide Parteien so da, als wenn es den Vertrag nie gegeben hätte.
Mit dem Minderungsanspruch können Sie einen Preisnachlass verlangen. Dabei wird eine Anpassung des Kaufpreises an den effektiven Wert der mangelhaften Ware verlangt. Berechnen Sie mit diesem Programm Ihren Minderungsanspruch.
Art. 205 OR Wandelung oder Minderung
1 Liegt ein Fall der Gewährleistung wegen Mängel der Sache vor, so hat der Käufer die Wahl, mit der Wandelungsklage den Kauf rückgängig zu machen oder mit der Minderungsklage Ersatz des Minderwertes der Sache zu fordern.
2 Auch wenn die Wandelungsklage angestellt worden ist, steht es dem Richter frei, bloss Ersatz des Minderwertes zuzusprechen, sofern die Umstände es nicht rechtfertigen, den Kauf rückgängig zu machen.
3 Erreicht der geforderte Minderwert den Betrag des Kaufpreises, so kann der Käufer nur die Wandelung verlangen.
Die Möglichkeit auf eine Ersetzung des Produkts durch ein gleichwertiges nennt sich im Gesetz "Lieferung währhafter Ware derselben Gattung".
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