„Betrug kennzeichnet sich durch eine Vermögensschädigung, die mittels Irreführung einer Person bewirkt wurde, um sich unrechtmässig zu bereichern. Damit der Tatbestand erfüllt ist, muss die Irreführung arglistig sein. Das ist sie dann, wenn die Lügen von einer besonderen Hinterhältigkeit zeugen. Die vermeintliche Airline benutzt hier mit der professionell gestalteten Webseite ein ganzes Lügengebäude, um den Kunden zu täuschen. Auch mit einer gewissen Sorgfalt ist deshalb nicht einfach zu erkennen, dass es diese Airline und die angebotenen Flüge gar nicht gibt. Mit den dubiosen Tätigkeiten der Germany Airlines dürfte folglich der Tatbestand des Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB erfüllt sein."
Unser juristischer Partner, die unabhängige Dextra Rechtsschutz AG hat Geschädigte lokalisiert und bereits einen Anwalt in Deutschland beauftragt, bei ihren Versicherungsnehmern die Strafanzeige gegen Germany Airlines durchzusetzen.
Auch Betroffene, welche nicht bei Dextra Rechtsschutz AG versichert sind, können den Rechtsanwalt mit der Durchsetzung einer Strafanzeige in Deutschland beauftragen (Kosten auf Anfrage):
Rechtsanwalt Falk A. Böhm
August-Strindberg-Str. 12
51067 Köln
Tel. 0049 (0)221/51090475
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