Quellen:
SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, D-Berlin
Rechtsanwalt Sebastian Hofauer, D-Leinefelde-Worbis
Die Masche: Am Telefon wird den Kunden der Eindruck vermittelt, dass ihr Unternehmen bereits im Branchenbuch eingetragen sei und es würde nun eine Vertragsverlängerung oder Datenaktualisierung anstehen. Mit verwirrenden Fragen und gutem Geschick der Anrufer wird der eigentliche Hintergrund des Anrufes gekonnt verschleiert. Das Ziel des Gesprächs besteht darin, dass der Kunde im Gesprächsverlauf den Vertrag bestätigt und dies durch einen Gesprächsmitschnitt später bewiesen werden kann.
Viele Betroffene können sich nicht an eine Zustimmung zum Vertragsabschluss erinnern. Trotzdem erhalten sie einige Tage später eine saftige Rechnung für den Eintrag ins Branchenbuch - bei dem es sich bloss um ein unbedeutendes Portal handelt.
Lassen Sie sich von einem allfälligen Telefonmitschnitt nicht einschüchtern.
Wer irrtümlich von einem anderen Sachverhalt ausgegangen ist, kann sich wehren. Zwar können sich Gewerbetreibende nicht auf das Widerrufsrecht berufen, doch dürfte es bei Abo-Fallen meistens schon an einem wirksamen Vertragsabschluss fehlen.
Kann eine absichtliche Täuschung nachgewiesen werden, so ist der Vertrag unverbindlich.
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