Quelle: Broschüre „Zu schön, um wahr zu sein! Wie erkennen Sie eine Konsumentenfalle?" (Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen BFK).
Faires Verhalten ist das A und O des freien Marktes. Untersagt sind Konsumentenfallen jeglichen Schlages und sonstige Gaunereien, die sich irreführender, besonders aggressiver oder verschleiernder Geschäftspraktiken bedienen. Gleichwohl kommt es immer wieder vor, dass Wirtschaftsakteure durch solche Angebote versuchen, Konsumentinnen und Konsumenten zu übertölpeln und Geld zu verdienen. Das vorliegende Informationsblatt klärt über die zur Zeit verbreitetesten Missbräuche auf:
Die nachfolgenden Informationen legen dar, wie man sich am besten verhält und was gegen Missbräuche unternommen werden kann. Selbsthilfe ist in der Regel der effizientere Weg als lange Rechtsverfahren mit ungewissem Ausgang. Wenn niemand auf solche Angebote hereinfällt, wird ihnen die Grundlage entzogen und sie verschwinden, wie sie gekommen sind. Das vorliegende Informationsblatt bildet Bestandteil einer Gemeinschaftsaktion unter der Ägide des International Consumer Protection and Enforcement Network ICPEN (www.icpen.org) Über dreissig Länder führen im Monat Februar 2005 eine Aufklärungskampagne durch. Ihr Ziel ist es, Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch KMU’s, weltweit die Botschaft zu vermitteln, Betrügereien als solche zu erkennen, sie zu melden und sie zum Stoppen zu bringen: Erkenne sie! Stoppe sie!
Ein Werbeschreiben verspricht dem persönlich angeschriebenen Adressaten einen Gewinn in beträchtlicher Höhe (beispielsweise CHF 30 000.–) oder einen Vermögensvorteil, wenn er Ware zu einem bestimmten Betrag bestellt (beispielsweise für CHF 40.–). Mitunter wird auch die Bezahlung eines «geringfügigen» Unkostenbeitrags verlangt. Erfahrungsgemäss lässt das fragliche Unternehmen nach Überweisung des verlangten Geldbetrags nichts mehr von sich hören; auch der Gewinn wird nicht ausbezahlt. Häufig erhält der Adressat nicht einmal die bestellte Ware.
Wie sollen Sie sich verhalten? Werfen Sie solche Werbebriefe in den Papierkorb!
Mitunter erfolgen Gewinnversprechen auch telefonisch. Die Vorgehensweise ähnelt den Werbeschreiben mit Gewinnversprechen.
Auch hier gilt: Auf das dubiose Geschäft nicht eingehen und den unbekannten Telefonanrufer abweisen.
Manche Unternehmen laden die Adressaten ein, die versprochenen Gewinne in einem bestimmten Restaurant abzuholen. Ab und zu wird auch die kostenlose Übergabe eines Reisegutscheins von höherem Wert in Aussicht gestellt. Im fraglichen Restaurant findet allerdings statt einer Gewinnverleihung oder der Übergabe eines Reisegutscheins eine Verkaufsveranstaltung statt. Oftmals verlassen die Betroffenen das Restaurant, nachdem sie für teures Geld Ware gekauft haben.
Erkundigt man sich nach dem versprochenen Gewinn telefonisch, ist regelmässig eine 09xyNummer anzuwählen. Nach einer programmmässig vorgesehenen Warteschlaufe werden die Gespräche bewusst in die Länge gezogen, weil so die Einnahmen über die zu wählende 09xy-Telefonnummer (Mehrwertdienstnummer) geäufnet werden können. Die anrufenden Personen sind sich meist nicht bewusst, dass sie durch den Telefonanruf Geldbeträge an das Unternehmen bezahlen, welche ihnen in der nächsten Telefonrechnung belastet werden. Die fraglichen Unternehmen zahlen somit nicht nur die Gewinne nicht aus, sondern verdienen sich über die 09xy-Nummer noch eine goldene Nase.
Wie sollen Sie sich verhalten?
Telefongespräche über Gewinnversprechen, die über eine 09xy-Telefonnummer erfolgen, lohnen sich für den persönlich angeschriebenen Betroffenen nicht; am besten gar nicht erst telefonieren.
Die Gründung oder Änderung einer Firma wird beim kantonalen Handelsregisteramt registriert, Marken werden beim Institut für Geistiges Eigentum hinterlegt und im Markenregister eingetragen. In beiden Fällen ist eine amtliche Gebühr zu bezahlen. Sowohl neue oder geänderte Firmen als auch neue Marken werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert. Nach der Publikation der Firma oder der Marke im Schweizerischen Handelsamtsblatt stellen oftmals private Unternehmen der neu gegründeten Firma oder dem neuen Markeninhaber Offerten zu, die einer Rechnung ähneln. Der Hinweis, dass es sich um Offerten handelt, ist jeweils dem Kleingedruckten zu entnehmen.
Sie gaukeln den Adressaten vor, eine amtliche Gebühr für die soeben vorgenommene Registrierung oder Änderung der Firma oder Marke werde verlangt. In Wahrheit geht es um den Eintrag in private Register oder Datenbanken, die mit dem kantonalen Handelsregisteramt oder dem Institut für Geistiges Eigentum nichts zu tun haben und von fraglichem Nutzen sind. Manche Unternehmen werben mit dem Versand von Formularen für den Eintrag in ein Privatregister. In diesen Formularen werden die Gratisdienstleistungen hervorgehoben. Die Unterzeichnung und Retournierung dieser Formulare hat meistens den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags für den Eintrag in ein Privatregister zur Folge. Die jährlich zu leistenden Gebühren grenzen oftmals an Wucher. Die relevanten Klauseln sind im Formular meist gut versteckt und entgehen dem eiligen Leser.
Vorsichtsmassnahmen
Wie verhalten Sie sich nach irrtümlicher Unterzeichnung eines Offertformulars?
Im esoterischen Bereich werden Dateien von Personen erstellt und gehandelt, die ein Faible für Astrologie, Wahrsagerei, Prophezeiungen, Tarot usw. haben. Anbieter dieser Produkte schreiben in der Folge solche Interessenten mittels persönlich adressierten Briefen an. Diese Adressaten werden aufgefordert, den seherischen oder sonstigen esoterischen Fähigkeiten des Schreibenden zu vertrauen. Dieser handelt in der Regel unter einer falschen Identität. Die verschiedensten Varianten existieren. Zur Veranschaulichung mögen die nachfolgenden Beispiele dienen:
Wie sollen Sie sich verhalten?
Diverse Fernsehstationen versprechen den Zuschauern in Quizsendungen hohe Gewinne und locken mit Gewinnsummen von bis zu
CHF 30 000.–. Die teilnehmenden Zuschauer leisten ihre Spieleinsätze durch Einwählen über eine 09xy-Telefonnummer (Mehrwertdienstnummer). Die Chance, an der Fernsehsendung eine Antwort geben zu können, ist klein. Meistens ertönt eine Tonbandansage. Allerdings kostet jeder Versuch, bis zur Fernsehsendung durchzukommen, Geld. Bei 100 vergeblichen Anrufen zu CHF 1.50 pro Versuch ergibt dies beispielsweise CHF 150.–. Die Abrechnung erfolgt über satte Telefonrechnungen, welche die meist ahnungslosen Anrufer erst nach der Quizsendung erhalten.
Wie sollen Sie sich verhalten?
Zugenommen haben in letzter Zeit irreführende Angebote über das Internet. In erster Linie handelt es sich um unseriöse Gewinnversprechen, Lotteriewerbung, Invest- mentangebote oder nicht geltend gemachte Konten von Holocaust-Opfern. Den Adressaten wird vorgegaukelt, durch die Einzahlung von (im Vergleich zu den Gewinnen) geringen Geldbeträgen, erhielten sie die versprochenen, hohen Geldsummen. Die Absender treten unter falschem Namen auf und können sich irgendwo auf der Welt aufhalten.
Die Absender solcher E-Mails scheuen auch nicht davor zurück, eine falsche Herkunft vorzutäuschen. Beispielsweise verwenden Absender im Ausland nicht selten eine fiktive Schweizer Adresse oder gar die Adressen real existierender seriöser Schweizer Unternehmen, obschon sie mit dem Absender überhaupt nichts zu tun haben. Solche E-Mails werden in der Regel an Adressaten versendet, die sich ausserhalb der Schweiz befinden. Bekannt ist die Vortäuschung der nachfolgenden realen oder fiktiven Adressen in der Schweiz:
Lotteriegesellschaften:
Eine Liste betrügerischer Lotteriegesellschaften ist auf der Website der World Lottery Association einsehbar: www.world-lotteries.org
Investmentgesellschaften
Missbräuche mit Holocaust-Opfern
Neuerdings werden Missbräuche mit nicht geltend gemachten Konten («dormant account» bzw. «schlafendes Konto») von «verstorbenen Holocaust-Opfern» betrieben. Die Geldbeträge variieren und gehen bis zu $ 100 Mio. Der Betroffene wird aufgefordert, das Geld beim Absender der E-Mail (Name und E-Mail Adresse wechseln) geltend zu machen. Der Absender gibt an, Mitglied der «Independent Committee of Eminent Persons, Switzerland (ICEP)» zu sein.
Wie sollen Sie sich verhalten?
Persönlich adressierte Schreiben bzw. E-Mails oder auch Telefonanrufe von Unbekannten, die ohne ersichtlichen Grund das grosse Los an- bieten, sollten immer kritisch gewürdigt werden. Es ist eine Binsenwahrheit, dass im Leben nichts gratis ist. Ferner lohnt es sich, in Be- trieben das zuständige Personal darauf hinzu- weisen, dass es Unternehmen gibt, die Rechnungen ähnelnde Offerten zum Eintrag in ein Privatregister von fraglichem Nutzen versenden.
Wie schützt man sich gegen die erwähnten Missbräuche?
Weder dem Bund noch den Kantonen steht die Kompetenz zu, gegen irreführende Geschäftspraktiken zu intervenieren, die ausschliesslich in der Schweiz begangen werden. Allerdings kann jedermann, der durch solche Praktiken in seinen wirtschaftlichen Interessen bedroht oder verletzt wird, Strafantrag bei den zuständigen Strabehörden oder Zivilklage beim zuständigen Zivilrichter einreichen. Der Strafantrag kann an jedem beliebigen Polizeiposten hinterlegt werden. Es ist dann Sache der Polizei, den Antrag an die zuständige Untersuchungsbehörde weiterzuleiten.
Weitere Infos finden Sie in der Broschüre „Zu schön, um wahr zu sein! Wie erkennen Sie eine Konsumentenfalle?" (Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen BFK).
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